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NFT-Urteil: Hermès gewinnt NFT-Klage wegen Markenverletzung

Hermes International SA V. Rothschild, S.D.N.Y., Nr. 1:22-cv-00384

Bei einem Non-Fungible Token oder kurz NFT, handelt es sich um ein digitales Kunstwerk mit Echtheitszertifikat. Dieses Echtheitszertifikat wird in der Blockchain gespeichert und ist daher unveränderbar. Ferner sind, anders als beispielsweise Kryptowährung, NFT unteilbar, sodass NFT nur als Ganzes erworben werden können.

Der NFT-Künstler Mason Rothschild erstellte 2021 eine Kollektion von 100 „MetaBirkin” NFTs. Hierbei stellte er eine Sammlung unterschiedlicher Hermès-Birkin-Taschen, mit synthetischem Haar in einer Reihe moderner Farb- und auch visueller Implementierungen, zusammen. Rothschild erstellte und verkaufte die NFTs Ende 2021 nach einer umfangreichen Marketingkampagne über seine sozialen Medien und seine Webseite. Wie in unserem Bericht NFT der neue Hype – was aus Sicht des geistigen Eigentums zu beachten ist vom 1. März 2022 geschildert, reagierte Hermès und reichte im Januar 2022 eine Klage gegen den Künstler wegen Markenzeichenverletzung gegen die Marke „Birkin” von Hermès ein.

Daraufhin wurde nun das erste Urteil in dieser Sache erlassen. Das zuständige Gericht in New York/Manhattan entschied in seinem Urteil, das Hermès einen Gesamtschadenersatz von 133.000 Dollar zustehe. Ferner wurde festgestellt, dass Rothschilds NFTs keine geschützte Meinungsäußerung im Sinne des ersten Verfassungszusatzes der USA seien.

Das Gericht befand, dass die NFTs eher Verbraucherprodukten ähneln, welche strengen Markengesetzen unterliegen, um Marken vor Nachahmern und solchen, die aus ihrem guten Ruf Kapital schlagen wollen, schützen.

Während des gesamten Verfahrens argumentierte Rothschild, dass seine NFTs Kunstwerke seien, die durch den ersten Verfassungszusatz geschützt sind, nicht anders als Andy Warhols berühmte Siebdrucke von Campbell’s Suppendosen. Seine Anwälte bezeichneten das NFT-Projekt als „künstlerisches Experiment”, das untersucht, welchen Wert die Gesellschaft Statussymbolen beimisst.

Rothschilds Anwälte verwiesen auf den jahrzehntealten „Rogers”-Test. Dieser Standard, der erstmals 1989 in der Rechtssache Rogers gegen Grimaldi definiert wurde, erlaubt es Künstlern, eine Marke ohne Genehmigung zu verwenden, solange sie ein Mindestmaß an künstlerischer Relevanz aufweist und die Verbraucher nicht ausdrücklich in die Irre führt. Rothschild beantragte die Abweisung der Klage auf der Grundlage des Rogers-Tests. Das Gericht entschied, dass der Test zwar für anwendbar sei, aber mehr Beweise nötig seien, um ihn zu bewerten.

Der Prozess war der erste überhaupt, bei dem untersucht wurde, wie NFTs – digitale Assets, die in den letzten zwei Jahren explosionsartig an Beliebtheit gewonnen haben – durch die Brille des Rechts des geistigen Eigentums betrachtet werden sollten.

Rechtsexperten haben den Fall aufmerksam verfolgt. Er könnte anhängige und künftige NFT-Fälle beeinflussen, in denen die oft verschwommene Grenze zwischen Kunst und Konsumgütern getestet wird.

Für den Fall, dass Sie mit NFTs arbeiten oder daran interessiert sind, empfehlen wir Ihnen sich frühzeitig aus rechtliche Sicht abzusichern, damit Sie das volle Potential dieser zukunftsträchtigen Technik voll ausschöpfen können. Gerne stehen Ihnen unsere Experten auf diesem Gebiet zur Verfügung.

Christian Kröner         Clemens Bauer          Katharina von Seydlitz-Brandl