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NFT der neue Hype – was aus Sicht des geistigen Eigentums zu beachten ist

Zusammenfassung

Die Abkürzung NFT steht für Non-Fungible Token. Laut Definition handelt es sich dabei um eine Art Echtheitszertifikat für ein digitales Werk. Das Echtheitszertifikat wird dezentral auf einer oder mehreren Blockchains gespeichert. Diese Zertifizierung sorgt dafür, dass aus dem digitalen Werk, welches sich beliebig vervielfältigen lässt, ein Original wird, welches wie klassische Kunstwerke gehandelt werden kann.

Somit belegt das NFT, dass das Werk einzigartig, authentifiziert und nicht gefälscht ist und kann legale Besitzrechte an dem Werk aufzeigen. Das Zertifikat ist dabei unveränderbar und kann nicht kopiert werden. Dadurch entsteht ein handelbares Gut, mit welchem sich auch spekulieren lässt. Das eigentliche Werk lässt sich unabhängig vom NFT allerdings weiterhin kopieren und ist häufig im Internet auch noch frei verfügbar. Der Unterschied zwischen einer Privatkopie und dem Erwerb des NFTs liegt also vor allem darin, dass der Käufer weiß, dass es sich bei seiner Kopie um die authentische Version handelt.

Aus Sicht des geistigen Eigentums betrachtet:

Grundsätzlich gilt: Verkaufen Sie das NFT zu einem Foto, bleiben Sie weiterhin der Urheber und können unter anderem von Ihrem Recht auf Anerkennung der Urheberschaft Gebrauch machen. Der Käufer des NFTs erhält üblicherweise zusammen mit dem Zertifikat ein Nutzungsrecht. Je nachdem was die beteiligten Parteien vereinbart haben, kann es sich dabei entweder um eine einfache oder eine ausschließliche Lizenz handeln.

Durch eine einfache Lizenz ist der Käufer dazu berechtigt, das entsprechende Werk zu nutzen. Dabei ist es grundsätzlich aber auch möglich, dass der Urheber seine Schöpfung weiterhin selbst verwertet – zum Beispiel in den sozialen Netzwerken – oder weiteren Personen entsprechende Rechte einräumt.

Erhält der Käufer hingegen das ausschließliche Nutzungsrecht, darf er als einzige Person das Werk verbreiten und vervielfältigen. Die Befugnisse gehen dabei sogar soweit, dass nicht einmal mehr der Urheber von seiner eigenen Schöpfung Gebrauch machen darf. Da viele NFT-Kunstwerke allerdings bereits im Internet veröffentlicht sind, wird eher selten eine ausschließliche Lizenz erteilt.

Gemäß Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist es prinzipiell nur dem Urheber eines Werks gestattet, für dieses Werk ein NFT zu erstellen. Denn der dafür notwendige Upload auf eine entsprechende Handelsplattform ist als Vervielfältigung gemäß § 16 Abs. 1 UrhG zu bewerten. Darüber hinaus zeigen die Plattformen für den Verkauf der NFTs eine Vorschau des jeweiligen Werkes, was laut § 19a UrhG eine öffentliche Zugänglichmachung darstellt.

Dass nicht nur das Urheberrecht, sondern auch das Markenrecht bei NFTs eine wichtige Rolle spielt, zeigte sich Anfang Februar 2022 als Nike® eine Klage wegen Markenrechtsverletzung gegen den Wiederverkäufer StockX® wegen NFTs mit Nike-Motiven einreichte (Artikel im Handelsblatt vom 4. Februar 2022 „Markenrecht: Nike verklagt Verkäufer von Sportschuh-NFTs„). Eine Woche zuvor leitete die französische Luxusmarke Hermes® ein Gerichtsverfahren gegen einen NFT-Künstler ein, der ihren Namen und ihre Taschen verwendet hatte („Hermès verklagt amerikanischen Künstler wegen NFTs, die von seinen Birkin-Taschen inspiriert sindvon George Albin am 22 Januar 2022)

Eines wird deutlich: Eine rechtliche Beurteilung für NFTs wird kommen. Das mag für den Markt beängstigend sein, aber es könnte genau das sein, was nötig ist, damit sich der Markt im Mainstream durchsetzen kann.

Fazit

Nicht nur die unlängst eingeleiteten rechtliche Schritte zeigen: Es gibt noch viele Unbekannte im Bereich der NFTs. Eine der Unbekannten ist, wie das Urheberrecht auf Marktplätze wie beispielsweise OpenSea® angewendet wird. Wird der Digital Millennium Copyright Act (DMCA) sie schützen, oder sind ihre Aktivitäten außerhalb der Grenzen? Klar ist, dass sich die Gerichte zu NFTs äußern werden, und das betrifft eine Vielzahl von Bereichen wie Markenrecht, Urheberrecht, Betrug, Vertragsrecht und andere Fragen.

Für den Fall, dass Sie mit NFTs arbeiten oder daran interessiert sind, empfehlen wir Ihnen sich frühzeitig aus rechtliche Sicht abzusichern, damit Sie das volle Potential dieser zukunftsträchtigen Technik voll ausschöpfen können. Gerne stehen Ihnen unsere Experten auf diesem Gebiet zur Verfügung.

Christian Kröner                  Dr. Klaus Scheib                 Clemens Bauer