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Neue Kammer für Urheberrecht am Landgericht München I

Am 1. Oktober 2020 nahm unter dem Vorsitz von Frau Dr. Elke Schwager die 42. Zivilkammer beim Landgericht München I ihren Dienst auf. Die neu gegründete Kammer übernimmt ab sofort sämtliche Streitsachen betreffend das Urheberrecht in erster und zweiter Instanz, das Designrecht einschließlich Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht, das Verlagsrecht und Streitsachen, welche die Ansprüche aus der Herstellung und Auswertung von Filmen behandeln. Damit sollen die bestehenden anderen Kammern des gewerblichen Rechtsschutzes entlastet werden.

Hintergrund der Neugründung ist, dass das Landgericht München I neben dem Landgericht Nürnberg-Fürth eines von zwei bayerischen Landesgerichten ist, welches für Urheberrechts-streitsachen aber auch für Design- und Gemeinschaftsgeschmacksmusterstreitigkeiten zuständig ist.

Ferner soll der Urhebergerichtsstandort durch die Konzentration von Urheberrechtsstreitsachen bei der neuen Kammer gestärkt und auch das Designrecht dadurch gefördert werden.

Ebenfalls bemerkenswert ist, dass zwei der drei Richterinnen erfahrene Güterichterinnen am Landgericht sind und die Erfahrungen aus den Mediationen speziell im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes in die Bearbeitungen der Fälle miteinfließen.

Die neuen Richterinnen setzen auf Kommunikation, Transparenz und konstruktive Zusammenarbeit mit den Parteien und den Anwälten, so dass eine positive und zweckmäßige Prozessführung erwartet werden kann.

Katharina von Seydlitz-Brandl