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Vorläufige Anwendung des Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht beginnt

Das Protokoll zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht betreffend die vorläufige Anwendung (PVA) tritt am 19. Januar 2022 in Kraft, nachdem Österreich am 18. Januar 2022 seine Ratifikationsurkunde hinterlegt hat. Die abschließenden Vorbereitungen für das Einheitliche Patentgericht können nunmehr beginnen.

Mit Beginn der vorläufigen Anwendung wird das Einheitspatent nach einer langen Zustimmungsphase Realität. Schon in wenigen Monaten wird somit ein Patent verfügbar sein, das sich auf das Hoheitsgebiet aller teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten erstreckt.

In der Phase der vorläufigen Anwendung, die voraussichtlich acht Monate dauert, sollen die technischen und infrastrukturellen Vorbereitungen für das Einheitliche Patentgericht abgeschlossen werden, sodass das Einheitspatentsystem vor Ende des Jahres 2022 in Kraft treten kann.

Um Patentanmelder zeitnah bei der Nutzung des Einheitspatents zu unterstützen, wird das Europäische Patentamt Übergangsmaßnahmen für europäische Patentanmeldungen einführen, die bereits die Schlussphase des Erteilungsverfahrens erreicht haben. Diese Maßnahmen werden vor dem Inkrafttreten des Einheitspatentsystems verfügbar sein.

Selbstverständlich halten wir Sie in gewohnter Weise auf dem Laufenden und informieren unsere Mandanten frühzeitig über mögliche Auswirkungen oder Chancen aufgrund weiterer Entwicklungen in Bezug auf das einheitliche Europäische Patent.

Christian Kröner