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Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen Patentamts im Ergebnis erfolglos

2 BvR 2480/10, 2 BvR 561/18, 2 BvR 786/15, 2 BvR 756/16, 2 BvR 421/13

Mit dem am 12. Januar 2023 veröffentlichten Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Verfassungsbeschwerden als unzulässig verworfen, mit denen sich die Beschwerdeführerinnen gegen Entscheidungen der Technischen Beschwerdekammern und der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts wenden.

Die Beschwerdeführerinnen rügten im Wesentlichen, dass die angegriffenen Entscheidungen auf einem generellen und offenkundigen Rechtsschutzdefizit beruhen und Prozessgrundrechte verletzen.

Das Verfassungsgericht stellte fest, dass die Verfassungsbeschwerden unzulässig sind. Soweit sich die Verfassungsbeschwerden unmittelbar gegen die Entscheidungen der Technischen Beschwerdekammern und der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts richten, fehlt es ihnen an einem tauglichen Beschwerdegegenstand. Maßnahmen supranationaler Einrichtungen prüft das Bundesverfassungsgericht nur insoweit, als diese entweder Grundlage für das Handeln deutscher Staatsorgane sind oder Reaktionspflichten deutscher Verfassungsorgane auslösen. Dem werden die Verfassungsbeschwerden nicht gerecht. Auch in der Sache haben die Beschwerdeführerinnen nicht hinreichend substantiiert dargelegt, dass das verfassungsrechtlich geforderte Mindestmaß an wirkungsvollem Rechtsschutz durch die Organisation des Rechtsschutzsystems der Europäischen Patentorganisation jedenfalls auch nach der Strukturreform des Jahres 2016 verfehlt würde.

Demnach bleibt festzuhalten, dass ein Versuch, sich vor nationalen Gerichten, gegen Entscheidungen des Europäischen Patentamts zu wehren, weiterhin als nicht vielversprechend einzuschätzen ist.

Folglich bleibt es von größter Bedeutung sein Anliegen direkt in den Verfahren vor dem Europäischen Patentamt durchzusetzen. Dies erfordert jedoch profunde Expertise und Erfahrung im Umgang mit den europäischen Verfahren. MSP konnte seine Expertise schon viele Male unter Beweis stellen und die Anliegen unserer Mandanten erfolgreich durchsetzen. Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Clemens Bauer                 Christian Kröner