Die Beschwerdekammern des Europäischen Patentamtes (EPA) überarbeiten derzeit ihre Verfahrensordnung, welche den Verfahrensablauf im Beschwerdeverfahren vor dem EPA regelt. Im Rahmen des Seminars zur aktuellen Rechtsprechung der Beschwerdekammern des EPA, an welchem Patentanwälte von Müller Schupfner & Partner teilnahmen, legte der Vorsitzende der Beschwerdekammern, Carl Josefsson, die grundlegenden Ziele dieser Überarbeitung der Verfahrensordnung der Beschwerdekammern dar. So soll die Effizienz der Beschwerdekammern gesteigert werden, insbesondere durch Einführung eines Bewertungssystems für einzelne Beschwerdekammermitglieder und durch neue interne Verfahrensabläufe. Weiterhin – und für Verfahrensbeteiligte in Beschwerdeverfahren besonders relevant – ist eine Verschärfung der Regeln für das Zulassen neuer Anträge, Beweismittel und Argumentationslinien in das Beschwerdeverfahren geplant. Es steht zu erwarten, dass in Zukunft beispielsweise neue Hilfsanträge oder neue Entgegenhaltungen nur noch in Ausnahmefällen ins Verfahren zugelassen werden.
Der aktuelle Entwurf der neuen Verfahrensordnung befindet sich derzeit in der finalen Überarbeitung durch den Beschwerdekammerausschuss und soll noch im Jahr 2019 dem Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation vorgelegt werden. Es wird erwartet, dass die neue Verfahrensordnung der Beschwerdekammern zu Beginn des Jahres 2020 in Kraft tritt.