Die Europäische Kommission hat im Frühjahr 2022 den Stand ihrer Initiative zur Überarbeitung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu „Horizontalen Vereinbarungen zwischen Unternehmen“ wie folgt veröffentlicht (https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13058-Horizontale-Vereinbarungen-zwischen-Unternehmen-Uberarbeitung-der-EU-Wettbewerbsvorschriften_de):
„Im Rahmen dieser Initiative wird Folgendes überarbeitet:
- die Vorschriften, mit denen FuE- und Spezialisierungsvereinbarungen von bestimmten Aspekten des EU-Wettbewerbsrechts freigestellt werden
- die Leitlinien zu diesen Vorschriften.
Zielsetzung:
- Bereitstellung klarer Vorgaben, denen Unternehmen entnehmen können, welche horizontalen Kooperationsvereinbarungen sie abschließen können, ohne Gefahr zu laufen, gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen.
- Vereinfachung der behördlichen Beaufsichtigung horizontaler Kooperationsvereinbarungen durch die Kommission sowie durch nationale Wettbewerbsbehörden und nationale Gerichte.“
Diese Initiative war notwendig, da die genannten Regelungen am 31.12.2022 auslaufen werden. Die finale Fassung soll Ende des Jahres angenommen werden.
Diese Regelungen sind das EU-kartellrechtliche Rückgrat für Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen sowie für Spezialisierungvereinbarungen und daher bei der Vertragsgestaltung unbedingt zu beachten. Anderenfalls drohen die Nichtigkeit dieser Verträge und empfindliche Geldbußen.