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Nachgang zum ECTA ®ETREAT

Auch der diesjährige ECTA ®ETREAT Workshop zum Thema “TRADE MARKS AND DESIGNS: CASE LAW OF THE EUIPO BOARDS OF APPEAL AND OF GERMAN COURTS” wurde von Müller Schupfner & Partner erfolgreich moderiert und mitorganisiert. Die Veranstaltung fand am Nachmittag des 10. März 2021 online statt. Bis zu 340 Teilnehmer nahmen an der Veranstaltung mit drei hochkarätigen Vorträgen teil. Verzichtet werden musste dieses Jahr auf den in den vergangenen Jahren von Müller Schupfner & Partner gesponserten Empfang in den Räumen des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Das Grußwort sprach die Präsidentin der ECTA (European Communities Trade Mark Association), Frau Anette Rasmussen. Moderiert wurde der Workshop wieder von Frau Marie-Christine Seiler, Junior Partnerin bei Müller Schupfner & Partner und Vice Chair des ECTA Harmonization Committee.

Als einer der drei Hauptredner berichtete erneut Herr Lars Meinhardt, Richter am Oberlandesgericht München und Mitglied des dortigen Marken- und Wettbewerbsenats, über hochaktuelle Themen in deutschen Markenverletzungsverfahren. Im Mittelpunkt standen zum einen Fragen der Darlegungs- und Beweislast in Bezug auf die markenrechtliche Erschöpfung, insbesondere bei Produktfälschungen innerhalb eines selektiven Vertriebssystems. Zum anderem diskutierte Herr Meinhardt die Anforderungen an die unregistrierte Benutzungsmarke anhand der (nicht rechtskräftigen) OLG München-Entscheidung zum Schutz des Goldtons (Lindt-Hase). Des Weiteren stellte er die aktuelle BGH-Entscheidung INJECT/ INJEX näher vor, die sich mit der Frage der Bedeutung von beschreibenden Zeichenbestandteilen innerhalb von Marken beschäftigt.

Im Anschluss präsentierte Herr Harri Salmi, Mitglied der 2. und 3. Beschwerdekammern des EUIPO, einen umfassenden Überblick über interessante und jüngste Entscheidungen der Beschwerdekammern, die zu unterschiedlichen „Nichtigkeitsgründen“ basierend auf Artikel 25 (1) der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung ergangen sind. Regen Diskussionsstoff boten vor allem solchen Fälle, in denen die Beschwerdekammern bei ihren Entscheidungen letztendlich auf einen gleichen bzw. abweichenden Gesamteindruck der zu vergleichenden Geschmacksmustern abstellten, wofür aus Sicht einiger Teilnehmer jedoch zum Teil abweichende Anhaltspunkte und Argumentationslinien herangezogen wurden, wie z.B. bei einem angegriffenen Design einer Brotscheibe oder eines Waschschwamms. Darüber hinaus informierte Herr Salmi anschaulich über allgemeine Grundsätze zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster, wie z.B. zum relevanten informierten Benutzer und zur Offenlegung eines älteren Geschmacksmusters und deren Beweisdarlegung.

Der dritte Redner, Herr Christoph Bartos, Mitglied der 3. und 4. Beschwerdekammern des EUIPO, hielt wieder einen informativen und interaktiven Vortrag über die neueste Rechtsprechung der Beschwerdekammern des EUIPO im Unionsmarkenrecht, insbesondere zu Markeneintragungs-und Widerspruchsverfahren im prozessualen Bereich also auch im Hinblick auf absolute und relative Eintragungshindernisse. Hervorzuheben sind Fälle, in denen sich das Grand Board des EUIPO mit bösgläubigen Markenanmeldungen oder Marken von nur geringem Schutzumfang sowie mit dem begrifflichen Vergleich von Marken bestehend aus einem Einzelbuchstaben beschäftigte. Geteilte Meinung beim Publikum riefen Entscheidungen zur Eintragungsfähigkeit von unterschiedlich lang klingenden Hörmarken hervor. Größtenteils Einigkeit herrschte hingegen bei den vorgestellten Entscheidungen zur Verwechselbarkeit von Zeichen und Waren bzw. Dienstleistungen von gegenüberstehenden Marken.

Die Teilnehmer stellten rege Fragen an die Vortragenden und die Organisatoren konnten sich über reichlich positives Feedback freuen.

Marie-Christine Seiler