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Nachgang zum ECTA ®ETREAT

Auch der diesjährige ECTA ®ETREAT Workshop zum Thema “Trade Marks: Case Law of the EUIPO Boards of Appeal and German Courts Trademark” wurde erfolgreich von Müller Schupfner & Partner organisiert. Er fand am 06. März 2019 im Deutschen Patent- und Markenamt statt. Trotz Aschermittwoch und bayrischen Faschingsferien nahmen rund 160 Teilnehmer an der Veranstaltung mit zwei hochkarätigen Vorträgen teil. Abgerundet wurde die Veranstaltung von einem von Müller Schupfner & Partner gesponserten Empfang.

Das Grußwort sprach Frau Barbara Preißner, Leiter der Hauptabteilung „Marken und Designs“ vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Sie gab dabei einen kurzen Überblick über die erfolgte Umsetzung der Markenrechtsrichtlinie (EU) 2015/2436 in Deutschland und die damit verbundenen großen Aufgaben für das DPMA. Anschließend begrüßte der Präsident der ECTA (European Communities Trade Mark Association), Herr Sozos-Christos Theodoulou, alle Anwesenden.

Moderiert wurde der Workshop wieder von Frau Marie-Christine Seiler, Junior Partnerin bei Müller Schupfner & Partner und Secretary des ECTA Harmonization Committee.

Herr Christoph Bartos, Mitglied der Beschwerdekammern des EUIPO, hielt einen sehr informativen, interaktiven und unterhaltsamen Vortrag über die neueste Rechtsprechung der Beschwerdekammern des EUIPO, insbesondere zu Markeneintragungs-und Widerspruchsentscheidungen. Dies rief eine angeregte Diskussion beim Publikum hervor. Hervorzuheben sind Fälle, in denen Marken aufgrund ihrer beschreibenden Charakters in Nicht-EU-Sprachen, wie z.B. Japanisch oder Russisch, zurückgewiesen wurden. Geteilte Meinung beim Publikum riefen die Entscheidungen zur Eintragungsfähigkeit von Kombinationsmarken mit beschreibenden Einzelelementen hervor. Größtenteils Einigkeit herrschte hingegen in der Zurückweisung von neuen Markenformen, wie z.B. Bewegungs- und Hörmarken, wegen fehlender Unterscheidungskraft oder von Farbmarkenanmeldungen aufgrund nur ungenauer Beschreibungen zur Ausgestaltung der Marken.

Als zweiter Hauptredner berichtete wieder Herr Lars Meinhardt, Richter am Oberlandesgericht München und Mitglied des dortigen Marken- und Wettbewerb-senats, über hochaktuelle Themen in deutschen Markenverletzungsverfahren. Im Mittelpunkt stand zum einen die Frage der markenrechtlichen Erschöpfung beim Umverpacken von Waren, insbesondere von Arzneimitteln, sowie beim Vertrieb von Luxuswaren außerhalb eines selektiven Vertriebssystems. Zum anderem diskutierte er anhand aktueller, von Gerichten entschiedener Fälle die Anforderungen an die markenmäßigen Benutzung nach bisherigem und neuen Recht nach den (fortbestehenden?) Grundsätzen der Céline-Rechtsprechung, im Gegensatz zur rein firmenmäßigen Verwendung von Unternehmenszeichen.

Die Teilnehmer beteiligten sich rege an der sich anschließenden Diskussion und die Organisatoren konnten sich über reichlich positives Feedback freuen.