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Marke „Black Friday“ muss gelöscht werden

Die Wortmarke „Black Friday“ muss aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamts gelöscht werden. Dies hat in letzter Instanz der Bundesgerichtshof ent­schieden, wie Kläger Simon Gall berichtet, der die Website „blackfriday.de“ betreibt. Zuvor habe bereits das Kammergericht Berlin (KG) die Löschung wegen Verfalls verfügt. Die Revision habe das KG damals nicht zugelassen, so Gall weiter. Hiergegen habe die Markeninhaberin – die Super Union Holdings Ltd. mit Sitz in Hongkong – erfolglos Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Quelle: https://www.blackfriday.de/endlich-rechtskraeftig-marke-black-friday-muss-vollstaendig-geloescht-werden).

Mit Beschluss vom 29. Juni 2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision der Markeninhaberin zurückgewiesen. Damit ist das Löschungsurteil des Kammergerichts rechtskräftig und die umstrittene Marke „Black Friday“ muss endgültig aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamts gelöscht werden.

Seit 2016 ist die Markeninhaberin gegen Unternehmen vorgegangen, die die Bezeichnung „Black Friday“ in ihrer Werbung benutzten haben. Gefordert wurde meist eine Zahlung von Lizenzgebühren. Mit der aktuellen Entscheidung des BGH ist hierfür nun jeder Rechtsgrund entfallen.

Schon 2021 habe der BGH entschieden, dass die Wortmarke „Black Friday“ für die wesentlichen Dienstleistungen des Bereichs „Werbung“ zu löschen sei. Die aktuelle Entscheidung des BGH bedeute nun die Löschung der gesamten Marke für alle noch eingetragenen Waren und Dienstleistungen, so Gall. Unternehmen hätten daher nun nichts mehr zu befürchten, wenn sie mit dem Begriff „Black Friday“ für Rabattaktionen werben.

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Dr.-Ing. Nikolai Köllisch                Christian Kröner