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Lego kann den Geschmacksmusterschutz eines Bausteins vor dem EuG verteidigen

In dem Urteil vom 24.01.2024, Az. T-537/22 des Europäischen Gerichts im Streit um das Design eines Lego-Bausteins wurden die Gültigkeit des Gemeinschaftsgeschmacksmusters eines Legobausteins bestätigt.

Das Konkurrenzunternehmen Delta Sports hatte bereits 2019 erfolglos versucht, den Schutz des Geschmacksmusters vor dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) für nichtig erklären zu lassen. Danach wurden die Beschwerdekammern des (EUIPO) mit dem Fall betraut, die das Geschmacksmuster mit der Begründung für nichtig erklärt, dass alle Merkmale des Steins ausschließlich durch seine technische Form bedingt seien. Die Beschwerdekammer verwies auf den Grundsatz „form follows function“. Sie argumentierte damit, dass Designs, bei denen alle Merkmale ausschließlich technischen Funktionen dienen, grundsätzlich nicht geschützt werden können.

Lego hat gegen diese Entscheidung Klage vor dem Europäischen Gericht erhoben und erhielt 2021 Recht. Die Entscheidung des EUIPO wurde aufgehoben mit dem Argument, dass der Lego-Stein Teil eines modularen Systems sei und es sich daher um eine Ausnahmevorschrift handele, die Designs von Verbindungselementen in modularen Systemen schützt.

Eine erneute Klage von Delta Sports wurde vom Europäischen Gericht abgewiesen. Die Entscheidung kann als wegweisende Ergänzung der Rechtsprechung angesehen werden, die die Stellung von Inhabern von Geschmacksmustern auf dem Markt stärkt. Besonders bedeutsam ist die Feststellung, dass gerade die Nutzlosigkeit eines Design-Elements Schutz des gesamten Geschmacksmusters begründen kann, da ein Geschmacksmuster nur dann wegen seiner Funktion als Verbindungselement nicht schützenswert ist, wenn sämtliche Merkmale diesem Zweck dienen. Ferner wurde erneut festgehalten, dass bei einem Nichtigkeitsantrag die Beweislast beim Antragsteller liegt, falls behauptet wird, dass der Schutz modularer Systeme aufgrund fehlender Neuheit und Eigenart zu versagen ist.

Damit wird erneut gezeigt, wie wertvoll der Geschmacksmusterschutz sein kann. Gerne beraten Sie unsere Experten ausführlich zu den individuellen Möglichkeiten und Chancen für Ihren Designschutz.

Christian Kröner                    Dr.-Ing. Nikolai Köllisch