Wichtige Neuigkeiten für IP-Rechte anlässlich des Brexits
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland verlässt die EU am 31. Januar 2020.
Für durch das Europäische Patentamt erteilte Patente mit Wirkung im Vereinigten Königreich bleibt im Wesentlichen alles beim Alten. Für Rechtsinhaber von Marken und Geschmacksmustern mit Schutz in der EU wird es hingegen einige Änderungen geben; diese wirken sich jedoch nicht mehr innerhalb dieses Jahres aus.
Das kürzlich zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union abgeschlossene Austrittsabkommen sieht eine Übergangszeit vor bis
31. Dezember 2020.
Dies bedeutet, dass bisheriges EU-Recht bis zu diesem Datum für und im Vereinigten Königreich anwendbar bleibt, um beiden Parteien Zeit für die Aushandlung weiterer Vereinbarungen zu geben.
Folglich werden im Jahr 2020 keine Änderungen an Marken- und Designrechten mit Schutz in der EU in Bezug auf das Vereinigte Königreich mehr stattfinden, es droht kein Rechtsverlust durch den Brexit.
Die Übergangszeit erstreckt sich insbesondere auf die EU-Verordnungen und ihre Durchführungsrechtsakte in Bezug auf die Marken der Europäischen Union (EUTM), die eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster (RCD), die nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster (UCD) sowie auf internationale Markenregistrierungen (IR) und internationale Geschmacksmuster (ID), soweit sie die EU benennen.
Es gelten, unter anderem, weiterhin alle materiell- und verfahrensrechtlichen Bestimmungen sowie die Regeln über die Vertretung in Verfahren vor dem EUIPO. Folglich laufen alle Verfahren vor dem EUIPO, welche Eintragungshindernisse in Bezug auf das Vereinigte Königreich, ältere Rechte im Vereinigten Königreich oder Parteien/Vertreter mit Sitz im Vereinigten Königreich betreffen, bis zum 31. Dezember 2020 wie bisher. Wir verweisen diesbezüglich auch auf die offiziellen Webseiten des EUIPO https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/Brexit-q-and-a
sowie des UK IPO https://www.gov.uk/transition.
Detaillierte Informationen über die Situation ab dem 01. Januar 2021 werden wir Ihnen noch zeitnah zur Verfügung stellen, sobald die Rechtslage für diesen Zeitpunkt endgültig feststeht.
Wenn Sie sich bereits entschieden haben, Ihre Marken- und/oder Geschmacksmusterrechte mit Schutz in der EU auch nach dem 31. Dezember 2020 in Großbritannien und Nordirland aufrechtzuerhalten und/oder neue Rechte in der EU/UK in 2020 zu erwerben, informieren Sie uns bitte zeitnah, um Sie rechtzeitig unterstützen zu können und ungewollten Rechtsverlust für die Zeit ab dem 01. Januar 2021 zu vermeiden.