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Einspruchsverfahren oder Nichtigkeitsverfahren ist nicht mehr notwendig für einsteilige Verfügung wegen Patentverletzung

Der EuGH hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung wegen einer Patentverletzung nicht aufgrund fehlender Bewährung des Patents in einem Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren versagt werden kann (EuGH, 28.04.2022 – C-44/21).

Und zwar wurde festgestellt, dass Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (EU-RL 2004/48/EG) dahingehend auszulegen ist, dass er einer nationalen Rechtsprechung entgegensteht, wonach der Erlass einstweiliger Maßnahmen wegen der Verletzung von Patenten grundsätzlich verweigert wird, wenn das in Rede stehende Patent nicht zumindest ein erstinstanzliches Einspruchs‑ oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat. Die entgegenstehende Rechtsprechung des OLG München stelle ein Anforderung auf, mit der Art. 9 Abs. 1 EU-RL 2004/48/EG jede praktische Wirksamkeit genommen werde.

Die jetzt erlassene Entscheidung des EuGH basiert auf einer Vorlagefrage des LG München I. Die Vorlage des LG München I (21 O 16782/20) an den EuGH erscheint als Aufbegehren der Kammer des LG München I, welche sich durch die aufhebende Berufungsentscheidung des nachgeordneten OLG München (6 W 1146/20) unzumutbar gegängelt sah.

Tatsächlich ist in der EuGH Entscheidung nun zu lesen, dass dem unterinstanzlichen Gericht (hier: dem LG München I) die Möglichkeit genommen werde, im Einklang mit der Bestimmung des Art. 9 Abs. 1 EU-RL 2004/48/EG eine einstweilige Maßnahme anzuordnen, um die Verletzung des in Rede stehenden, von ihm als rechtsbeständig und verletzt erachteten Patents unverzüglich zu beenden.

Somit werden mit dem vorliegenden Urteil die Rechte von Patentinhabern gestärkt, da nun eine Hürde bei der Durchsetzung von Rechten aus einem Patent im einstweiligen Verfahren weggefallen ist.

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Clemens Bauer                                                                                      Christian Kröner