Kategorien

IP-NEWS

Einheitliches Patentgericht (EPG) – Start der Sunrise Period verschoben auf 01. März 2023

Der Präsident des einheitlichen Patentgerichts / Berufungsgericht, Herr Klaus Grabinski, sowie der amtierende Vorsitzende des Verwaltungsausschusses des Einheitlichen Patentgerichts, Herr Johannes Karcher, haben bekanntgegeben, dass der Start der Sunrise Period auf den 01. März 2023 verschoben wird. Dies bedeutet, dass das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) zum 01. Juni 2023 in Kraft tritt.

Ursprünglich war es beabsichtigt, dass die Sunrise Period am 01. Januar 2023 beginnt und das EPGÜ am 01. April 2023 in Kraft tritt.

Die zusätzliche Zeit soll es den künftigen Nutzern ermöglichen, sich auf die starke Authentifizierung vorzubereiten, die für den Zugriff auf das Case Management System (CMS) und die Unterzeichnung von Dokumenten erforderlich sein wird.

Weitere Informationen sind auf der Website des EPG zu finden.