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Deutschland hat die Ratifizierung für das Einheitliche Patentgericht (EPG) hinterlegt

Deutschland hat seine Ratifizierungsurkunde des Einheitlichen Patentgerichts am 17. Februar 2023 hinterlegt. Damit beginnt die „sunrise period“ – wie zuletzt geplant – am 01. März 2023. Durch die Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde durch Deutschland wird das Übereinkommen über das Einheitliche Patentgericht (EPGÜ) zum 01. Juni 2023 in Kraft treten.

Das Einheitliche Patentgericht ist ein zwischenstaatliches Gericht, vor welchem sowohl Verletzungsklagen von Europäischen Patenten als auch Nichtigkeitsklagen gegen Europäische Patente verhandelt werden können. Die ausschließliche Zuständigkeit dieses Gerichts für die vorgenannten Streitigkeiten kann von den Inhabern von Europäischen Patenten jedoch durch eine entsprechende Erklärung („opt-out“) abgedungen werden. Eine solche Erklärung kann bereits während der „sunrise period“ abgegeben werden.

Sollten Sie Fragen zu dem Einheitlichen Patentgericht haben, kontaktieren Sie gern unser erfahrenes Anwaltsteam.

Dr. Nikolai Köllisch            Christian Kröner