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Der Bundestag macht Weg für das einheitliche Europäische Patentgericht frei

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. November 2020, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht zugestimmt.

Das Übereinkommen ist zwischenzeitlich von 16 Unterzeichnerstaaten ratifiziert worden, darunter Frankreich und Großbritannien. Für sein Inkrafttreten war lediglich noch die Ratifikation durch die Bundesrepublik Deutschland erforderlich.

Das Gesetz enthält dem Entwurf zufolge die Zustimmung zu dem Übereinkommen und dem Protokoll zum Übereinkommen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes unter Beachtung der qualifizierten Mehrheit gemäß Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das Übereinkommen bildet laut Entwurf den Schlussstein der Reform des europäischen Patentsystems.

Details zum Übereinkommen

Das Einheitliche Patentgericht als internationale Organisation mit Sitz in Luxemburg besteht aus einem Gericht erster Instanz, einem Berufungsgericht und einer Kanzlei (Artikel 6 Absatz 1 des Übereinkommens). Das Gericht erster Instanz umfasst eine Zentralkammer sowie Lokalkammern und Regionalkammern (Artikel 7 Absatz 1 des Übereinkommens).

In Deutschland werden eine Abteilung der Zentralkammer in München und jeweils eine Lokalkammer in Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München eingerichtet.

Mit dem Übereinkommen soll erreicht werden, dass Unternehmen Erfindungen bald einfacher und günstiger EU-weit schützen lassen können. Ferner soll der Zugang zum Patentschutz erleichtert und eine mehrfache Prozessführung in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten verhindert werden.

Vorhergehendes Gesetzgebungsverfahren

Die am 26.11.2020 erfolgte Zustimmung war bereits das zweite Mal, dass der Bundestag über den Gesetzentwurf abstimmte. 2017 hatte das Parlament den Entwurf schon einmal zu später Stunde ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen befürwortet. Damals waren bei der Entscheidung aber nur 38 von über 630 gewählten Abgeordneten anwesend. Daraufhin erklärte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz deswegen für nichtig.

Bestehende Unklarheiten

Trotz der jetzt erfolgten Zustimmung bestehen nach wie vor Unklarheiten in Bezug auf das Übereinkommen. Insbesondere an dem geplanten Standort in London bestehen aufgrund des Brexits nach wie vor Zweifel. Laut dem Übereinkommen soll ein Teil der Rechtsprechung in London erfolgen. Jedoch hat sich Großbritannien mit dem Brexit aus dem gesamten System für das Einheitspatent zurückgezogen. Ferner stehen einschlägige Abkommen eigentlich nur EU-Mitgliedsstaaten offen.

Da sich der Gesetzentwurf mit derlei Belangen nicht beschäftige, erscheint das Patentgericht nach wie vor angreifbar. Es gibt aber auch Stimmen, wonach die London-Frage und Alternativen noch entschieden werden können, wenn der Vertrag von allen benötigten Parteien unterschrieben ist.

Nahe Zukunft

Neue Verfassungsbeschwerden sind bereits angekündigt, wenn der Bundesrat abschließend zustimmt, was für den 18. Dezember 2020 geplant ist.

Fazit

Trotz der zweiten Zustimmung des Bundestags, bleiben Details offen. Darüber hinaus ist mit weiterem Widerstand in Form von Verfassungsbeschwerden zu rechnen, was ein Beginn der Arbeit des einheitlichen Patentgerichts weiter verzögern könnte.

Wie gewohnt halten wir Sie auf dem Laufenden und Informieren unsere Mandanten frühzeitig über mögliche Auswirkungen oder Chancen aufgrund weiterer Entwicklungen in Bezug auf das einheitliche Europäische Patentgericht.

Chrstian Kröner