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Der Brexit und der Gewerbliche Rechtsschutz

Die EU-Kommission und das Vereinigte Königreich haben sich auf eine Übergangsphase geeinigt, die in fast genau einem Jahr, am 29. März 2019, beginnen und am 31.12.2020 enden soll. Während das Vereinigte Königreich in dieser Zeit Mitglied der EU bleiben wird, haben beide Parteien jetzt weitere Details zu den verhandelten und teilweise bereits angenommenen Regelungen für die Zeit nach der Übergangsphase vorgelegt.

In diesem Entwurf einer Austrittsvereinbarung, der mittlerweile in der Fassung nach der Verhandlungsrunde am 16 – 19 März 2018 vorliegt, sind Gewerbliche Schutzrechte und geistiges Eigentum in Titel IV „Intellectual Property“ (Artikel 50 bis 57) geregelt.

Die Artikel umfassen:

  • den fortgesetzten Schutz EU-weit registrierter oder erteilter Schutzrechte (Marken, Designs und Sortenschutzrechte) im Vereinigten Königreich (Artikel 50),
  • die kostenfreie Übernahme der Registrierungsverfahren für solche Schutzrechte (Artikel 51),
  • den fortgesetzter Schutz internationaler Registrierungen für Marken und Designs, in denen die Europäische Union benannt ist (Artikel 52),
  • den fortgesetzten Schutz nicht eingetragener Gemeinschaftsgeschmacksmuster im Vereinigten Königreich (Artikel 53),
  • den fortgesetzten Schutz von Datenbanken (Artikel 54),
  • das Prioritätsrecht in Bezug auf anhängige Anmeldungen von Unionsmarken, Gemeinschaftsgeschmacksmuster und Gemeinschaftssortenschutzrechten (Artikel 55),
  • Regelungen für anhängige Anträge auf ergänzende Schutzzertifikate im Vereinigten Königreich (Artikel 56),
  • die Erschöpfung von Rechten (Artikel 57).

Laut einer Mitteilung zu weiteren Fragen zum Austritt – Phase 2 der britischen Regierung und einem Positionspapier der EU vom September 2017 haben beide Parteien eng abgestimmte Positionen in Bezug auf Gewerbliche Schutzrechte und geistiges Eigentum.

In der Verhandlungsrunde vom 16 – 19 März 2018 konnte in Bezug auf einige dieser Regelungen bereits eine Einigung auf Verhandlungsebene erzielt werden.

Die Patent- und Rechtsanwälte von Müller Schupfner & Partner verfolgen die Entwicklungen zu diesem Thema aufmerksam und können Ihre Fragen und Anliegen bezüglich Ihrer Gewerblichen Schutzrechte und Ihrem geistigen Eigentum anhand der neuesten Details der Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich beantworten.