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Bundesrat bestätigt Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Der Bundesrat billigte am 9. Oktober 2020 das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, das der Bundestag bereits am 10. September 2020 verabschiedet hatte. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es, den Abmahnmissbrauch zu verhindern und insbesondere Selbständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen vor den Folgen wettbewerbsschädlicher Massen-Abmahnungen zu schützen. Das Gesetzesvorhaben wurde von der IP-Praxis kritisch verfolgt und dort kontrovers diskutiert.

Denn – neben u.a. erhöhten Anforderungen an die Klagebefugnis und geringeren finanziellen Anreizen für die Abmahnung – schafft das Gesetz insbesondere den sog. fliegenden Gerichtsstand (freie Wahl des örtlichen Gerichtsstands) bei Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Internet, im elektronischen Geschäftsverkehr und in Telemedien ab.

Die Auswirkungen können erheblich sein: So wird ein Kläger/Antragsteller künftig an das Gericht verwiesen, an dem der Beklagte/Antragsgegner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Wettbewerbsverstöße können dann ggf. nicht mehr wie bisher vor den Gerichten verfolgt werden, die sich im Laufe der Jahre zu Kompetenzzentren entwickelt haben, wie z.B. Hamburg, München, Düsseldorf, Köln, Frankfurt a.M. und Stuttgart, sondern vor Gerichten ohne spezielle UWG-Erfahrung. Dies wird Auswirkungen auf die Qualität und Einheitlichkeit der gerichtlichen Beschlüsse/Urteile haben.

Auch führt dies in der Praxis dazu, dass bei einem möglichen UWG-Verstoß eines Dritten Mandant und Anwalt künftig noch schneller reagieren müssen, da für den vorläufigen Rechtsschutz grundsätzlich eine Dringlichkeitsfrist von nur mehr vier Wochen (statt bisher von bis zu zwei Monaten, wie z.B. am LG Düsseldorf) vor abschließender Prüfung der Sach-und Rechtslage unterstellt werden muss.

Das Gesetz wurde der Bundesregierung zugeleitet, die es dem Bundespräsidenten nun zur Unterzeichnung vorlegt. Anschließend steht die Verkündung im Bundesgesetzblatt an. Es soll (zu großen Teilen) am Tag danach in Kraft treten.

Marie-Christine Seiler