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BGH-Entscheidung zum Urheberrechtsschutz von Designprodukten: Hohe Hürden für Werke der angewandten Kunst

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Februar 2025 (Az. I ZR 16/24; I ZR 17/24; I ZR 18/24) betrifft den urheberrechtlichen Schutz von Sandalen der Marke Birkenstock und bietet eine wichtige Klarstellung zu den Anforderungen des § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG im Hinblick auf Werke der angewandten Kunst.

Im Kern ging es darum, ob die Sandalenmodelle der Klägerin als Werke der angewandten Kunst urheberrechtlichen Schutz genießen können. Der BGH hat die Auffassung des Oberlandesgerichts bestätigt, wonach die Sandalen nicht den erforderlichen Grad an Gestaltungshöhe erreichen, um als urheberrechtlich geschützte Werke anerkannt zu werden. Es wurde betont, dass für den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst ein freier, kreativer Gestaltungsspielraum erforderlich ist, der nicht durch technische Erfordernisse oder andere Vorgaben eingeengt wird. Der BGH führte weiter aus, dass ein Werk der angewandten Kunst eine gewisse Individualität und künstlerische Gestaltung erfordern muss, die hier bei den Sandalenmodellen nicht gegeben war.

Für Unternehmen im Bereich der Technik, der Mode und des Designs ist diese Entscheidung von Bedeutung, da sie verdeutlicht, dass der Urheberrechtsschutz für Produkte aus der angewandten Kunst eher hohe Anforderungen an die kreative Gestaltung stellt. Die Entscheidung stellt klar, dass Produkte, die lediglich handwerklich gestaltet sind und wenig individuellen künstlerischen Ausdruck zeigen, nicht den Schutz des Urheberrechts genießen können. Dies ist insbesondere für Unternehmen wichtig, die ihre Designs ausschließlich durch Urheberrecht schützen möchten. Diese Entscheidung des BGH scheint daher gerade auch den Schutz durch das Designrecht zu stärken.

Die Entscheidung bezieht sich auf die maßgebliche Vorschrift des § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG, wonach Werke der angewandten Kunst nur dann geschützt sind, wenn sie eine „persönliche geistige Schöpfung“ darstellen und eine bestimmte Gestaltungshöhe erreichen. Damit bleibt für die Praxis wichtig, dass der Schutz durch das Urheberrecht nicht beliebig auf alle Designs angewendet werden kann, sondern eine gewisse künstlerische Leistung voraussetzt.

Folglich erscheint es für Unternehmen wichtig zu sein, eine korrekte Wahl des Mittels zum Schutz Ihrer Werke auszuwählen. Gerne unterstützen Sie unsere Experten bei dieser weitreichenden Entscheidung.

Dr.-Ing. Nikolai Köllisch     Katharina von Seydlitz-Brandl    Christian Kröner