Praxisfeld

Urheberrecht

Das Urheberrecht ist mehr als das Recht des schöpferischen Menschen. Es bildet die rechtliche Grundlage der Musik- und Filmindustrie, des Verlagswesens, der Kunst und Architektur, aber auch der Softwareindustrie, der Datenbanken sowie sonstiger gewerblich genutzter Werke und Leistungen von kreativem Charakter.
Wer in geistige Inhalte investiert, möchte seine Werke gegen unautorisierte Nutzung und Imitation geschützt wissen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre urheberrechtlichen Ansprüche zu wahren und ggf. auch gerichtlich durchzusetzen. Dabei entwickeln wir für Sie eine jeweils passende und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Urheberrechtsstrategie und beraten bei der Vertragsgestaltung zur Sicherung von Ansprüchen und bei der Einräumung von Lizenzen.

Urheberrechtliche Fragen werden aber auch an Unternehmen herangetragen, die selbst nicht kreativ-schöpferisch tätig sind: beginnend bei der Gestaltung der Firmeninternetseite, der Nutzung eigener Firmeninhalte, über die Musik in der Warteschleife, bei Werbevideos, -grafiken und -texten bis hin zum betriebsinternen Versand von Veröffentlichungen. Unsere Anwälte verfügen über eine umfangreiche Expertise bei der Suche nach innovativen Lösungen für die Herausforderungen des sich stetig wandelnden Urheberrechts und verteidigen durchsetzungsstark Ihre Interessen, auch vor den deutschen Gerichten sowie in komplexen grenzübergreifenden Rechtsstreitigkeiten.