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EPO-Entscheidung G 1/24: Beschreibung und Zeichnungen stets relevant für die Auslegung von Patentansprüchen

Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) hat in der mit Spannung erwarteten Entscheidung G 1/24 klargestellt:

Beschreibung und Zeichnungen sind bei der Auslegung von Patentansprüchen immer zu berücksichtigen – nicht nur bei Unklarheiten.

Diese Grundsatzentscheidung schafft mehr Rechtssicherheit und Konsistenz im europäischen Patentrecht und steht im Einklang mit der Praxis des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) sowie nationaler Gerichte.

Warum das wichtig ist:

Harmonisiert die EPA-Prüfungspraxis

Betont die Bedeutung einer präzisen Anspruchs- und Beschreibungsgestaltung

Stärkt die Einheitlichkeit der Rechtsprechung im europäischen Patentsystem

Bei Müller Schupfner & Partner (MSP) analysieren wir kontinuierlich die Auswirkungen solcher Leitentscheidungen auf die Strategien unserer Mandanten – ob bei Anmeldung, Durchsetzung oder Lizenzierung von Schutzrechten.

Sie möchten wissen, wie sich G 1/24 auf Ihr Patentportfolio auswirkt?

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern.

Dr.-Ing. Nikolai Köllisch LL.M. & Christian Kröner

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