In einer richtungsweisenden Entscheidung (UPC-COA-903/2025) hat das Berufungsgericht des Einheitlichen Patentgerichts die zentrale Bedeutung der Verfahrenssprache in UPC-Verfahren bekräftigt und klargestellt, dass Fairness das maßgebliche Kriterium für einen Wechsel zur Patentsprache ist. In dem Verfahren UERAN v. Xiaomi bestätigte das Gericht die Verlagerung der Verfahrenssprache von Deutsch auf Englisch und stellte heraus, dass ein solcher Wechsel regelmäßig geboten ist, wenn die Mehrheit der Parteien ihren Sitz außerhalb des Sprachraums der ursprünglichen Verfahrenssprache hat, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Besonders hervorzuheben ist, dass das Gericht ausdrücklich feststellte, dass auch große multinationale Unternehmen Anspruch auf ein faires Verfahren haben und nicht darauf verwiesen werden dürfen, sich auf unzureichende maschinelle Übersetzungen zu stützen, die erhebliche Verzögerungen und zusätzliche Kosten verursachen können. In ausgeglichenen Konstellationen kommt dabei der Position des Beklagten eine entscheidende Bedeutung zu. Die Entscheidung macht deutlich, wie wichtig eine frühzeitige und strategisch durchdachte Sprachwahl in jedem UPC-Verfahren ist.
Für mittelständische Unternehmen in Deutschland bedeutet dies mehr Verfahrenssicherheit und bessere Planbarkeit, da internationale Patentstreitigkeiten vor dem UPC so geführt werden können, dass unnötige Übersetzungsaufwände, Kostenrisiken und zeitliche Verzögerungen vermieden werden und der Zugang zu einer effektiven Rechtsdurchsetzung oder -verteidigung erleichtert wird.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, diese verfahrensrechtlichen Weichenstellungen von Beginn an strategisch optimal zu gestalten und Ihre internationalen Patentrechte bestmöglich zu sichern.
Ansprechpartner bei Fragen ist Dr.-Ing. Nikolai Köllisch.