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Das Europäische Einheitliche Patentsystem steht vor der Tür

Die Einführung des Einheitlichen Patengerichts nimmt weiter Gestalt an.

Das Vorbereitungsteam für das Einheitliche Patengericht hat am 6. Oktober 2022 veröffentlicht, dass derzeit mit einer Aufnahme der Tätigkeit am 1. April 2023 gerechnet wird. Um diesen Zeitrahmen einzuhalten, muss Deutschland im Dezember 2022 seine Ratifizierungsurkunde hinterlegen.

Das Einheitliche Patentgericht ist ein zwischenstaatliches Gericht, vor welchem Verletzungsklagen von Europäischen Patenten als auch Nichtigkeitsklagen gegen Europäische Patente verhandelt werden können. Die ausschließliche Zuständigkeit dieses Gerichts für diese Streitigkeiten kann von den Inhabern von Europäischen Patenten jedoch durch eine entsprechende Erklärung („opt-out“) abgedungen werden. Eine solche Erklärung kann bereits während der „sunrise period“ abgegeben werden, welche voraussichtlich bereits am 1. Januar 2023 beginnt.

MSP wird in Kürze hierzu weitere Informationen verschicken.

Dr. Nikolai Köllisch    Dr. Reta Schinkel

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