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MSP stoppt erfolgreich Abmahnwelle und sichert so Weihnachtsgeschäft von Film-Merchandising-Artikeln

Rechtzeitig zu Beginn des Weihnachtsgeschäftes konnte Müller Schupfner und Partner für eines der großen US-amerikanischen Filmstudios erreichen, dass eine Abmahnwelle gegen Händler von lizenzierten Merchandising-Artikeln kurzfristig beendet wurde.

Hintergrund ist, dass von einem Dritten Marken für den Titel eines bekannten Kinofilms ohne Autorisierung der Rechteinhaberin der Filmproduktion beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet wurden. Aufgrund dieser Markeneintragungen sind dutzende Händler wegen Vertriebs von Merchandising-Artikeln abgemahnt worden und es kam zu einer bundesweiten Verkaufswarnung. Der Vertrieb dieser Produkte war allerdings durch das Filmstudio lizenziert.

Durch schnelles Einschreiten konnte eine Bereinigung der markenrechtlichen Situation sowie eine Rücknahme der Abmahnungen erreicht werden, so dass der Verkauf der betroffenen Merchandising-Artikel jetzt wieder ungehindert fortgesetzt werden kann. Die Marken wurden beim DPMA innerhalb von wenigen Tagen auf das Filmstudio umgeschrieben.

Das Merchandisinggeschäft, insbesondere auch mittels Lizenzierung an z.B. Spielzeug- oder Bekleidungshersteller, hat für die Filmbranche erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Daher kommt es in der Praxis immer wieder zu Fällen von „Trittbrettfahrern“, die versuchen mittels eigener Markeneintragungen von den Erfolgen anderer zu profitieren. Müller Schupfner und Partner ist in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolgreich gegen solche Praktiken vorgegangen.

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