Praxisfeld

Markenrecht

Zum Schutz von Ihren bereits bestehenden sowie zukünftig geplanten Produkten und Dienstleistungen sollten Sie die Zeichen als Marken anmelden. Durch eine geschützte Marke kann es Dritten untersagt werden, die gleiche oder verwechselbar ähnliche Marken für identische oder ähnliche Produkte bzw. Dienstleistungen zu benutzen. Markenschutz sollte im Idealfall bereits vor Markteinführung oder vor dem ersten öffentlichen Messeauftritt erlangt werden, damit nicht ein Dritter schneller ist und die gute Idee für eigene Zwecke benutzt oder gar selber anmeldet. Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses und melden Ihre Marke für Sie an.

Neben den klassischen Wort- und Bildmarken (Logos) können eine Vielzahl verschiedener Markenformen registriert werden: Slogans, Kombinationen von Buchstaben-, Zahlen und/oder Bildelementen, Positionsmarken, Hörmarken (Geräusche/Melodien), Mustermarken, Farbmarken, Formmarken, Bewegungsmarken, Multimediamarken und Hologrammmarken. Die Reichweite der Schutzfähigkeit ist somit groß und sollte zum Schutz Ihrer Produkte und Dienstleistungen umfassend ausgenutzt werden. Die Schutzdauer einer Marke beträgt grundsätzlich 10 Jahre. Der Schutz kann unbegrenzt um jeweils 10 weitere Jahre verlängert werden.

Die Anmeldung und Verteidigung deutscher Marken, Europäischer Unionsmarken und internationaler Marken sowie die Entwicklung, Begleitung und Optimierung weltweiter Markenportfolios ist Teil unserer täglichen Arbeit. Wir helfen Ihnen in jedem Land der Welt Schutz für Ihre Marke zu erlangen und, sofern erforderlich, zu verteidigen.

Neben Marken können auch andere Kennzeichen geschützt werden, insbesondere Unternehmenskennzeichen (Firmennamen und -logos) und Werktitel.

Vor jeder Markenanmeldung sollte eine Recherche durchgeführt werden, um sicher zu gehen, dass nicht bereits ein verwechslungsfähiges Zeichen existiert. Darüber hinaus überwachen wir Ihre eingetragenen Marken und informieren Sie über Neuanmeldungen, die Ihren Markenschutz verletzen könnten. Wir verteidigen Sie als Rechteinhaber in Widerspruchsverfahren vor den Ämtern und in Verletzungsfällen mit Abmahnungen, Einstweiligen Verfügungen und Klagen vor den Gerichten. Umgekehrt verteidigen wir Sie aber auch als Anmelder jüngerer Marken sollte gegen Ihre Marke Widerspruch eingelegt werden.

Bei der zunehmenden Produktpiraterie unterstützen wir Sie bei der Durchführung und Begleitung von Grenzbeschlagnahmeverfahren. Auch die Durchsetzung Ihrer Rechte in gerichtlichen Eilverfahren sowie auf Messen direkt vor Ort gehört zu unseren regelmäßigen Tätigkeiten.