Praxisfelder

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Einspruch und Patentnichtigkeit

In der Praxis kann ein erteiltes Patent Ihre wirtschaftliche Tätigkeit stören, weil Sie beispielsweise ein lang geplantes Produkt nicht auf den Markt bringen können, ohne befürchten zu müssen von dem Patentinhaber angegriffen zu werden. Vielleicht werden Sie konkret aus einem Patent bedroht, etwa durch eine Abmahnung oder ein Patentverletzungsverfahren? In diesen Fällen gibt es verschiedene Möglichkeiten gegen das Patent vorzugehen. So können Sie Einspruch oder Nichtigkeitsklage einlegen, um gegen das Patent vorzugehen und Ihre unternehmerische Freiheit zu sichern.

Der Einspruch bietet sich an, wenn die 9-monatige Einspruchsfrist nach Bekanntmachung der Erteilung des Patents noch nicht abgelaufen ist. Bei einem Einspruchsverfahren prüft die von der Prüfungsabteilung unabhängige Einspruchsabteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes oder des Europäischen Patentamtes in einem gerichtsähnlichen Verfahren die Patentfähigkeit des Patents aufs Neue, inklusive dem neuen Stand der Technik.

Ist die Einspruchsfrist bereits abgelaufen, bietet eine Patentnichtigkeitsklage eine Möglichkeit gegen das Patent vorzugehen. Dabei ist diese gegen deutsche oder Europäische Patente mit Wirkung für Deutschland vor dem Bundespatentgericht in München einzulegen. Hier prüft ein Nichtigkeitssenat, bestehend aus zwei juristischen Richtern und drei technischen Richtern, noch einmal die Rechtsbeständigkeit eines erteilten Patents.

In Deutschland herrscht der sogenannte Trennungsgrundsatz, daher werden Nichtigkeitsklagen und Patentverletzungsklagen vor getrennten Gerichten verhandelt. Folglich ist eine gute Koordination der Patent- und Rechtsanwälte beider oft parallellaufender Verfahren unbedingt notwendig, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Als Einsprechender oder Nichtigkeitskläger möchten Sie sicherstellen, dass ein angegriffenes Patent möglichst vollständig gelöscht wird oder das Patent zumindest insoweit eingeschränkt wird, dass Ihre von dem Patent bedrohten Produkte nicht mehr betroffen sind. Als Patentinhaber möchten Sie gewährleisten, dass das Patent trotz der Einschränkungen, die Sie an Ihrem Patent möglicherweise vornehmen müssen, einen ausreichenden Schutzbereich bietet, um Ihre Produkte gegenüber Patentverletzungen ausreichend zu schützen.

Wir garantieren Ihnen eine optimale Abstimmung bei parallelen Verfahren und eine effiziente Abstimmung zwischen Patent- und Rechtsanwälten, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen.