Praxisfeld

Designrecht

Designschutz können nicht nur 3D-, sondern auch 2D-Gestaltungen erlangen, inklusive typographischer Schriftzeichen. Produktformen und originelle Verpackungen können in seltenen Einzelfällen auch als 3D Marke geschützt werden; einfacher, schneller und günstiger ist aber der Schutz als eingetragenes deutsches, europäisches und/oder internationales Design.

Das Design ist regelmäßig innerhalb weniger Tage eingetragen, da es zum Zeitpunkt der Eintragung nicht auf Neuheit und Eigenart geprüft wird. Diese Schutzvoraussetzungen werden erst im Rahmen eines Verletzungsfalles geprüft. Im Unterschied zur Markeneintragung können eingetragene Designs nur bis zu 25 Jahre Schutz erlangen.
Der Designschutz kann allerdings als Grundlage für eine spätere Markeneintragung dienen, nämlich dann, wenn das Design aufgrund jahrelanger Benutzung und Verbreitung in den relevanten Verkehrskreisen bekannt wird und dadurch die Hürde der Verkehrsdurchsetzung überwindet. Unter diesen Voraussetzungen können auch 2D- und 3D-Zeichen, die als solches zunächst nicht markenfähig sind, eventuell zu einem späteren Zeitpunkt Markenschutz erlangen.

Wir tragen Ihre Designs weltweit ein, betreuen die entsprechenden nationalen bzw. internationalen Portfolios und unterstützen Sie bei der Durchsetzung und Verteidigung der eingetragenen Schutzrechte vor den Ämtern und den ordentlichen Gerichten.

Im Bereich der Produktpiraterie nutzen wir regelmäßig die Mittel der Grenzbeschlagnahme sowie der Abmahnung, der Einstweiligen Verfügung und – soweit notwendig – der Klage und werden auf Messen direkt vor Ort tätig, um Ihre eingetragenen Designs zu verteidigen bzw. durchzusetzen.

Im Zusammenhang mit eingetragenen Designs bieten wir auch Vorabrecherchen zur Vermeidung von offensichtlichen Kollisionen und Überwachungen der eingetragenen Schutzrechte an.