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Anstehende Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) G1/24

Die bevorstehenden Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) befasst sich mit der Anpassung der Beschreibung im Lichte der Patentansprüche und deren Auslegung. Im Wesentlichen geht es hierbei um Folgendes:

  1. Anpassung der Beschreibung: In Deutschland und vor dem EPA ist es üblich, die Beschreibung einer Patentanmeldung an die Patentansprüche anzupassen, was weltweit nicht überall üblich ist. Diese Anpassung soll die Auslegung der Ansprüche erleichtern, insbesondere vor ordentlichen Gerichten.
  2. Relevanz der Beschreibung: Die Beschreibung wird von Gerichten regelmäßig zur Auslegung der Patentansprüche herangezogen. Die Prüfungsrichtlinien des EPA verlangen seit 2021, dass Offenbarungen in der Beschreibung, die nicht unter die Patentansprüche fallen, entweder gestrichen oder gekennzeichnet werden sollen.
  3. Uneinheitliche Praxis: Die Beschwerdekammern des EPA haben unterschiedliche Ansichten über die Notwendigkeit und den Umfang der Beschreibungsanpassungen, was zu Unsicherheiten und Klärungsbedarf führt.
  4. Vorlage an die Große Beschwerdekammer: Die Kammer T 439/22 hat der Großen Beschwerdekammer grundlegende Fragen zur Auslegung der Patentansprüche und der Rolle der Beschreibung vorgelegt. Diese Fragen betreffen die Anwendung von Artikel 69(1) EPÜ und dem zugehörigen Protokoll bei der Beurteilung der Patentierbarkeit und ob Definitionen in der Beschreibung bei der Auslegung der Ansprüche berücksichtigt werden sollen.
  5. Bedeutung für die Praxis: Die Klärung dieser Fragen ist entscheidend, da die Erteilung europäischer Patente keine Selbstzweck ist und der geprüfte Gegenstand mit dem von den nationalen Gerichten als Grundlage für den Monopolschutz herangezogenen Gegenstand übereinstimmen muss.
    Die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer wird daher weitreichende Auswirkungen auf die Praxis der Patenterteilung und die Auslegung der Patentansprüche haben.

MSP wird Sie selbstverständlich Informieren, sobald hier eine Entscheidung gefallen ist.