Praxisfelder

Technische Schutzrechte

Patente und Gebrauchsmuster werden für technische Erfindungen erteilt, die bisher noch nicht bekannt waren und sich durch eine „erfinderische Tätigkeit“ bzw. einen „erfinderischen Schritt” vom Bekannten abheben, also nicht ohne Weiteres oder durch bloße Routineexperimente gefunden werden konnten.

Technische Schutzrechte verleihen Ihnen als Inhaber das Recht, anderen die gewerbliche Anwendung der Erfindung zu untersagen. Dieses auf zwanzig Jahre begrenzte Monopolrecht für Patente ist die Gegenleistung des Staates dafür, dass der Erfinder seine Innovation nicht für sich geheim hält, sondern der Öffentlichkeit bekanntgibt. Damit können andere ihren Kenntnis- und Wissensstand sehr viel schneller erweitern, um zu weiteren neuen Erfindungen zu gelangen. Dabei ist es wichtig, dass eine Erfindung beim Patentamt angemeldet wird, ehe der Erfinder in der Öffentlichkeit darüber berichtet.

Während Patente erst nach einer Prüfung auf Patentfähigkeit durch das Patentamt erteilt werden, erfolgt die Gebrauchsmustereintragung ohne eine solche Prüfung. Dies hat den Vorteil einer schnelleren Eintragung und niedrigerer Kosten, aber auch den Nachteil eines größeren Risikos der Rechtswirksamkeit – diese wird in der Regel erst im Verletzungsstreit geprüft. Außerdem beträgt die maximale Laufzeit von Gebrauchsmustern nur 10 Jahre.

Wir beraten seit Kanzleigründung internationale Großunternehmen, mittelständische Betriebe, Universitäten und Forschungsinstitute sowie Einzel-Erfinder auf allen Gebieten der Technik und der Naturwissenschaften.

WIR UNTERSTÜTZEN SIE U.A. BEI DER

Identifizierung von patentfähigen Erfindungen

Durchführung von Recherchen nach Stand der Technik und älteren Schutzrechten

Durchführen von Workshops zum Entwickeln von schutzwürdigen Ideen

Ausarbeitung von Patentanmeldungen und Gebrauchsmustern in Deutsch und Englisch

Einreichung bei den Patentämtern und Betreuung der Prüfungsverfahren weltweit

Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren

Verletzungsstreitigkeiten aus Patenten und Gebrauchsmustern, einschließlich Abmahnungen und einstweiligen Verfügungsverfahren

Geheimhaltungsvereinbarungen, Lizenzverträgen und Forschungskooperationsverträgen

Gebrauchsmusterlöschungsanträgen