Praxisfeld

Arbeitnehmererfinderrecht

Diese Seite wird derzeit vorbereitet.Das deutsche Arbeitnehmererfindergesetz regelt die Ansprüche zwischen Erfindern in Arbeitnehmerverhältnissen und deren Arbeitgebern. Im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern gehören die von Arbeitnehmern während eines Arbeitsverhältnisses getätigten Erfindungen in Deutschland nämlich nicht „automatisch“ deren Arbeitgebern.
Darüber hinaus haben die Arbeitnehmererfinder einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf eine Vergütung ihrer Erfindung. Ohne Kenntnis dieser Regelungen werden oft auf beiden Seiten die gesetzlich vorgeschriebenen Verhaltensweisen übersehen, was Jahre später zu Auseinandersetzungen zwischen den Parteien führen kann.

Daher ist es empfehlenswert, dass sich die Beteiligten Rat bei versierten Patentanwälten holen, die aufgrund ihrer Ausbildung und Tätigkeit in Betrieben praxisnahe Vorschläge für ein geeignetes firmeninternes Prozedere machen können. Unsere Patentanwälte können Sie hierbei als Berater und Gutachter, und als Vertreter im patentamtlichen Schiedsstellenverfahren oder vor den ordentlichen Gerichten, zusammen mit einem unserer Rechtsanwälte, vertreten.