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EP-Patente nun auch für Marokko

Ab 1. März 2015 ist es möglich, über eine europäische Patentanmeldung Schutz in Marokko zu erlangen.

Am 17. Dezember 2010 haben der Präsident des Europäischen Patentamts und der Industrieminister von Marokko ein Validierungsabkommen unterzeichnet, das am 1. März 2015 in Kraft tritt. Ab diesem Tag ist die Validierung europäischer Patentanmeldungen und Patente in Marokko möglich. Validierte europäische Patentanmeldungen und Patente genießen in Marokko im Wesentlichen den gleichen Schutz wie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation.

Die Validierung in Marokko erfolgt auf Antrag des Anmelders. Ein Antrag auf Vali-dierung in Marokko ist möglich für jede europäische oder in die europäische Phase eintretende internationale Patentanmeldung mit einem Anmeldetag ab 1. März 2015. Für vor diesem Zeitpunkt eingereichte Anmeldungen und darauf erteilte europäische Patente besteht die Möglichkeit der Validierung in Marokko nicht.

Die Validierungsgebühr ist innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag, an dem im Europäischen Patentblatt auf die Veröffentlichung des europäischen Recherchenberichts hingewiesen worden ist, oder gegebenenfalls innerhalb der 31-Monats-Frist für den Eintritt einer internationalen Anmeldung in die europäische Phase zu entrichten. Wie im Falle der Benennungs- und Erstreckungsgebühren ist eine Zahlung mit Zuschlag innerhalb einer Nachfrist von zwei Monaten möglich. Eine Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Validierungsgebühr ist nicht möglich. Wird die Validierungsgebühr nicht rechtzeitig entrichtet, so gilt der Validierungsantrag als zurückgenommen.

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